Förderungen für Sportvereine
Förderungen für Sportvereine existieren in vielfältiger Form und sind je nach Förderer unterschiedlich zu beantragen und abzurechnen. Im folgenden geben wir euch ein paar Anregungen welche Möglichkeiten für Sportvereine existieren und wo Anträge gestellt werden können.
Habt ihr konkrete Fragen, dann meldet euch bitte per Mail: info@ksb-mol.de
Förderungen durch den Landkreis:
Seit dem 01.01.2024 gilt eine neue Sportförderrichtlinie des Landkreises.
Was ändert sich?
Die Beantragung der Mittel wird vereinfacht und die Antragsstellung via Formulare von der Homepage des Landkreises (https://www.maerkisch-oderland.de/de/formulare.html) weiterhin möglich.
Antragsfristen Übungsleiterförderung: 30.04. (wie gehabt)
30.06. Nutzung Sportstätte
Einzelne Fördergegenstände sind zusammengefasst worden und befinden sich unter dem Punkt 2.4 „Sonstige Sportförderung“
Bei Fragen: m.lindner@ksb-mol.de
Förderungen durch den Landessportbund Brandenburg:
Die Förderungen durch den Landessportbund sind sehr vielseitig. Im gesamten Format, aber auch in Einzelthemen kann die Richtlinie unter:
aufgerufen werden.
Sportstättenbau:
Sportstättenförderungen (5.1):
Energiesparende Maßnahmen an Sportanlagen und sportgenutzten Gebäuden,
Instandsetzungen, Wiederherstellung und der Verbesserung der Sportnutzung der Gebäude und Anlagen
– Modernisierungen und Umbauten bestehender Gebäude und Anlagen, wie u.a. neue Heizungsanlagen,
Sanitäreinrichtungen, Fenster, Wärmedämmungen;
– Neu- und Erweiterungsbauten bei nachgewiesenem Bedarf, wobei Um- und Erweiterungsvorhaben (z.B.
Aufstockung oder Anbauten) den Vorrang vor Neubauten haben;
– Maßnahmen an Sportanlagen und ergänzenden Einrichtungen für die Einhaltung und Verbesserung des
Umwelt- und Naturschutzes;
– Maßnahmen für den barrierefreien Ausbau von Sportanlagen und ergänzenden Einrichtungen;
– Planungsleistungen sowie Grund- und Erstausstattungen im Zusammenhang mit einer beabsichtigten
Baumaßnahme im Rahmen der Gesamtkosten.
https://lsb-brandenburg.de/wp-content/uploads/2021/11/frl21_51-1_Sportstaettenbau.pdf
Projektförderung
Gegenstand der Förderung
ist die Bezuschussung der Ausgaben für neugegründete Mädchen- und Frauensportgruppen oder Frauensportvereine, für neugegründete Seniorensportgruppen oder Seniorensportvereine sowie für neugegründete
Gesundheitssportgruppen oder Gesundheitssportvereine bzw. deren Erweiterungen in einem Sportverein.
https://lsb-brandenburg.de/wp-content/uploads/2021/11/frl21_74-1_Projektfoerderung.pdf
Kooperation Schule und Sportverein
Gegenstand der Förderung
ist die Bezuschussung von Kooperationsmaßnahmen zwischen Sportvereinen/LFV und Schulen im Land
Brandenburg.
Ziel ist es, dass die Kinder und Jugendlichen nach Ablauf der Kooperationsmaßnahme am Ende eines
Schuljahres ihre regelmäßige sportliche Betätigung möglichst im Sportverein fortsetzen.
Die Maßnahmen sind schulische Veranstaltungen und die Teilnehmer somit über die Unfallkasse des
Landes Brandenburg versichert.
https://lsb-brandenburg.de/wp-content/uploads/2021/11/frl21_71-1_KooperationSVLFVSchule.pdf
Kooperation Kita und Sportverein
Zuwendungsfähig sind Kooperationsmaßnahmen im Vorschulbereich mit sportartbezogener oder
sportartübergreifender Orientierung, die über 12 Monate grundsätzlich im wöchentlichen Rhythmus
stattfinden.
Beginn der Maßnahme ist der 01.01. eines Kalenderjahres. Die Teilnehmerzahl muss grundsätzlich
mindestens 10 Kinder betragen. Die Übungsleiter müssen im Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz sein. Die
Kooperationsmaßnahmen sind vordringlich in den Räumlichkeiten der Kita durchzuführen.
https://lsb-brandenburg.de/wp-content/uploads/2021/11/frl21_73-1_Sportverein_Kita.pdf
Förderprogramm zur Initiierung von Bewegungsangeboten des organisierten Sports für Kinder mit motorischen Defiziten
Gegenstand der Förderung
ist die Bezuschussung von Gesundheitssportangeboten für Kinder im Grundschulalter mit motorischen
Defiziten. Diese Gesundheitssportangebote sollen die Motivation für Bewegung steigern sowie den Zugang
zu wettkampfungebundenen Angeboten erleichtern.
https://lsb-brandenburg.de/wp-content/uploads/2021/11/frl21_75-1_Foerderprogramm_fuer_KdrMotDef.pdf
Stiftung Sparkasse MOL
Inhalte der Förderung
u.a. Förderungen von Sportveranstaltungen, Errichtung von Sportanlagen sowie Erwerb von Sportgeräten und Ausrüstungen
Höhe der Förderung: mindestens 500,00 € , höchstens 2.500,00 €